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19.07.2012
"Tagesschau"-App: Gericht rät zu gütlicher Einigung
Im Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App hat das Landgericht Köln die ARD und die klagenden Verlage erneut zu einer außergerichtlichen Einigung aufgerufen. (Foto: Rolf Vennenbernd - AFP)

Im Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App hat das Landgericht Köln die ARD und die klagenden Verlage erneut zu einer außergerichtlichen Einigung aufgerufen. Die zuständige Wettbewerbskammer habe bei einem Verhandlungstermin am Donnerstag nochmals "ausdrücklich darum gebeten, die Möglichkeiten für eine gütliche Verständigung auszuloten", sagte ein Gerichtssprecher. Die ARD und die klagenden Verlage sollen nun bis Ende August erklären, ob sie sich verständigt haben. Sollte es keine Einigung geben, will das Gericht am 27. September eine Entscheidung verkünden.

Mit der "Tagesschau"-App können Nutzer von Smartphones oder Tabletcomputern wie dem iPad auf die Inhalte der "Tagesschau"-Internetseite zugreifen. Die klagenden Verleger sehen in dem kostenlosen Angebot seit längerem eine unfaire Konkurrenz für ihre Internetseiten und Redaktionen, die sie durch Werbeeinnahmen und den Verkauf von Abonnements finanzieren müssen. Die "Tagesschau"-Macher bestreiten hingegen, dass ihr Angebot wie von den Klägern behauptet textlastig und presseähnlich sei.

Die ARD-Vorsitzende Monika Piel wertete nach der Verhandlung die Äußerungen des Gerichts als Beleg, dass sich die Diskussion um die "Tagesschau-App" juristisch "nur schwer klären lässt". "Es geht vor allem um eine medienpolitische Lösung. Deshalb sollten wir unverzüglich wieder zurück an den Verhandlungstisch kommen." Auch wenn der Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, nach dem Gerichtstermin am Donnerstag neue Verhandlungen nochmals abgelehnt habe, werde sie als ARD-Vorsitzende "erneut und umgehend das Gespräch mit den Verlegern suchen".

Das Kölner Landgericht hatte bereits im vergangenen Oktober für eine gütliche Einigung in dem Verfahren plädiert. Zu den Klägern in dem Rechtsstreit gehören der Axel-Springer-Konzern, die Verlagshäuser der "Süddeutschen Zeitung" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sowie Verlage wie DuMont Schauberg ("Berliner Zeitung", "Frankfurter Rundschau", "Kölner Stadtanzeiger"), die WAZ-Mediengruppe und die Medienholding Nord ("Flensburger Tageblatt").
Quelle: 2012 AFP
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