Bundesarbeitsgericht sichert Betriebsrenten
Die Verantwortung für eine fest zugesagte Betriebsrente können Unternehmen nicht abwälzen. Kann eine Pensionskasse die versprochene Rente nicht zahlen, ist ersatzweise auch der Arbeitgeber in der Pflicht, entschied das Bundesarbeitsgericht. (Archivbild) (Foto: Martin Schutt - AFP)
Die Verantwortung für eine fest zugesagte Betriebsrente können Unternehmen nicht abwälzen. Kann eine Pensionskasse die versprochene Rente nicht zahlen, ist ersatzweise auch der Arbeitgeber in der Pflicht, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied.
Ein Unternehmen in Baden-Württemberg hatte zwei Betriebsrenten zugesagt. Eine wollte das Unternehmen selbst auszahlen, die andere über eine Pensionskasse. Solche Pensionskassen sind private Einrichtungen, die die betriebliche Altersversorgung meist für mehrere Unternehmen abwickeln.
Im Streitfall sah die Satzung der Pensionskasse vor, dass sie ihre Leistungen verringern kann, wenn die Einnahmen sonst nicht reichen. Dies tat sie 2003. Mit seiner Klage verlangte nun ein früherer Mitarbeiter des Unternehmens, der Arbeitgeber müsse ihm dies ausgleichen.
Das BAG gab ihm recht. Das Unternehmen "ist verpflichtet, an den Kläger die Beträge zu zahlen, um die die Pensionskasse ihre Leistungen herabgesetzt hat", urteilten die Erfurter Richter. Dies ergebe sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem früheren Arbeitsverhältnis. Von seiner Einstandspflicht für die versprochene Betriebsrente könne er sich nicht befreien.