Karlsruhe prüft Höhe der Leistungen für Asylbewerber
Das Bundesverfassungsgericht prüft heute, ob Asylbewerber genug staatliche Leistungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum bekommen. Das Landessozialgericht in NRW hatte das bezweifelt und Karlsruhe zwei Fälle zur Entscheidung vorgelegt. (Foto: Frank Rumpenhorst - AFP)
Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verhandlung darüber begonnen, ob Asylbewerber genug staatliche Leistungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum bekommen. Die Beträge liegen um bis zu 40 Prozent unter den Leistungen für Hartz-IV-Empfänger und wurden seit 1993 nicht mehr erhöht.
Bisher erhalten alleinstehende Asylsuchende monatlich insgesamt 225 Euro an Sach- und Geldleistungen für ihren Lebensunterhalt, Familienangehörige bekommen 199 und Kinder unter sieben Jahren 133 Euro. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält die Beträge für verfassungswidrig niedrig und hat Karlsruhe zwei Fälle zur Entscheidung vorgelegt.